Die Vorgespräche

Zeitliche Planung

Auch wenn es sich übertrieben anhört, aber eine gut organisierte Hochzeit braucht etwa ein Jahr Vorlaufzeit. Wenn einer der Partner zeitlich sehr flexibel ist kann man die Organisation auch in einem halben Jahr bewältigen, hat dann aber unter Umständen schon Probleme alle Wunschgäste zusammen zu bekommen. Die Gründe dafür sind oft fest geplante und gebuchte Urlaube, Dienstpläne, Kongresse und andere feste Planungen, die sich dann nicht mehr verschieben lassen.

Von kirchlicher Seite brauchen Sie die Zeit für die Traugespräche und Gestaltung des Gottesdienstes mit dem Pfarrer (meist sind es zwei) und für die Eheseminare.

Ihr Pfarrer sollte daher auch zu den ersten Menschen gehören, der von Ihren Absichten erfährt.

hWer ist wer – Die Ämter in der Kirche

Es gibt verschiedene Ämter in der Kirche, die selbst von regelmäßigen Gottesdienstbesuchern als „Pfarrer“ bezeichnet werden, auch wenn dies nicht korrekt ist. Im Folgenden gebe ich Ihnen daher einen Überblick über die Amtspersonen, mit denen Sie es zu tun bekommen könnten:

Wortgottesdienstleiter

Er ist kirchenrechtlich ein normaler Gottesdienstbesucher ohne Priesterweihe. Er (oder auch Sie!) hat aber auf eigenen Wunsch an einer Fortbildung teilgenommen und ist vom Bischof beauftragt ehrenamtlich Gottesdienste zu leiten, bei denen aber keine Eucharistie gefeiert wird (das ist die spirituelle Vorbereitung der Hostie). In manchen Bistümern ist es aber erlaubt Hostien, die in einem anderen Gottesdienst von einem Priester „vorbereitet“ wurden im Rahmen eines Wortgottesdienstes zu verteilen. Während des Gottesdienstes darf er (wie jeder Christ) Gott um dessen Segen bitten, aber nicht eigenmächtig die Gemeinde segnen.

Er ist nicht ermächtigt eine Trauung zu vollziehen, dürfte aber selbst heiraten. Er könnte Ihnen im Umfeld der Vorbereitungen begegnen. Eine Gemeinde muss keinen Wortgottesdienstleiter haben, kann aber auch einen oder mehrere haben. Theoretisch könnte aber ein Wortgottesdienstleiter einen Traugottesdienst leiten, bei der ein Priester nur die Trauung vollzieht. Dies könnte für Sie von Interesse sein, wenn Sie eine sehr enge Beziehung zu einem Wortgottesdienstleiter haben und sich eine Trauung durch ihn wünschen. Beachten Sie aber bitte: Zwar ist diese Form möglich. Für den Pfarrer ist dies aber ein absoluter Sonderfall, in den er sich selbst erst einmal einarbeiten müsste. Er wird sich bei seinen Vorgesetzten vergewissern müssen und sich mit dem Wortgottesdienstleiter detailliert abstimmen. Im Extremfall kommt der Wortgottesdienstleiter noch aus einer anderen Gemeinde oder gar einem anderen Bistum was ein oder mehrere bischöfliche Dispense erfordern würde. Alles in allem bedeutet dies einen Verwaltungsaufwand mit dem der Pfarrer tagelang beschäftigt wäre, während andere Aufgaben warten. Haben Sie also bitte Verständnis, dass dies keine Option ist, wenn sie in Ihrer Gemeinde noch nicht praktiziert wurde.

Diakon

Ein Diakon ist ein Gläubiger, der Theologie studiert und die Weihe zum Diakon (aber nicht zum Priester) empfangen hat. Er darf Gottesdienste leiten aber auch selbst heiraten. Zu seinen Befugnissen gehören Wortgottesdienste (ohne Vorbereitung der Hostien), Trauungen, Beerdigungen und er darf auch segnen.

Priester

Priester ist an und für sich kein Amt, sondern eine Weihe. Wortgottesdienstleiter und Diakone haben keine Priesterweihe empfangen. Kapläne, Pfarrer, Bischöfe, Kardinäle und natürlich auch der Papst – sie alle sind Priester. Die Priesterweihe ist verbunden mit dem Keuschheitsgelübde. Ab hier gilt also für die Trauzeugin: Finger weg!

Kaplan

Dem vermeintlichen Priesteramt kommt der Kaplan am nächsten. Er hat bereits die Priesterweihe empfangen und darf liturgisch alles: Trauungen, Beerdigungen, Segnungen und vorbereiten von Hostien. Er ist aber noch immer so etwas wie ein kleiner Angestellter: Er hat keine Führungsposition und muss sich streng an die kirchlichen Regeln halten.

Pfarrer

Der Pfarrer ist Vorgesetzter einer „Gemeinde“. Ihm ist (sofern vorhanden) der Kaplan, der Diakon und der Wortgottesdienstleiter unterstellt. Er stellt Personal ein, ist für die Finanzen verantwortlich, den Kindergarten, den Friedhof, das Altenheim, die Flüchtlingsheime, die kirchlichen Stiftungen, den Religionsunterricht, die Gefängnisseelsorge, die Kommunikation mit anderen Glaubensorganisationen, den Pfarrgemeinderat, den Verwaltungsrat, den Kirchenchor, die Presse, und überhaupt alles, was in seiner Gemeinde geschieht.

Dekan

Während der Pfarrer mit einem kirchlichen Bürgermeister vergleichbar ist entspricht der Dekan einer Kreisverwaltung. Ihm unterstehen mehrere Pfarreien (wobei er auch selbst eine Pfarrei leitet, also gleichzeitig Pfarrer ist) und koordiniert diese. Wenn Sie nicht dem Hochadel angehören oder größere Geldsummen für eine Trauung durch einen Bischof spenden möchten werden Sie vermutlich mit keiner höheren Instanz als dem Dekan zu tun haben.

Bischof

Um bei dem Beispiel zu bleiben: Der Bischof entspricht einem Ministerpräsidenten. Er entscheidet bei Hochzeiten immer äußerst gütig über „schwierige Fälle“. Er hat natürlich auch noch zahlreiche weitere Aufgaben, die an dieser Stelle aber zu weit führen würden.

Kardinal

Ein Kardinal ist ein Bischof, der darüber hinaus bei der Wahl des Papstes teilnehmen darf. Dieses Amt gibt es daher auch nur bei den katholischen Christen.

Papst

Der Papst ist das Oberhaupt der katholischen Kirche. Wie die Bischöfe und Kardinäle darf er natürlich auch Trauungen vollziehen. Das dies nicht nur eine theoretische Befugnis, sondern eine gelebte Aufgabe ist stellen die Päpste in regelmäßigen Abständen unter Beweis, wenn Sie gleichzeitig hunderte Brautpaare auf dem Petersplatz trauen.

joern

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