Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung

Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung

Unterladen für die Trauung

In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie:

beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:

– Aktuelle Geburtsurkunde (nicht älter als sechs Monate) bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (wird in manchen Bundesländern verlangt) – erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
– Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes
– Gültiger Reisepass oder Personalausweis
– Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder

Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe, z.B. Sterbeurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe, Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk).
Wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, wird es leider komplizierter. Hier sollten Sie sich bei Ihrem Standesamt ausführlicher beraten lassen, welche Dokumente (z.B. Ehefähigkeitszeugnis) vorzulegen sind.

Bürgerinfo des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten

Ablauf einer Trauung

– Begrüßung durch den Standesbeamten/die Standesbeamtin.
– Für das Heiratsprotokoll wird förmlich die Anwesenheit der Brautleute und evtl. der Trauzeugen festgestellt.
– Sie werden abschließend zur gewünschten Namensführung in der Ehe befragt und ob sonstige Änderungen (z.B. Umzug) erfolgt sind.
– Trauansprache der Standesbeamtin/des Standesbeamten.
– Rechtlicher Teil der Trauung: Sie werden einzeln und nacheinander befragt, ob Sie Ehe miteinander eingehen wollen. Nach dem zweiten Ja-Wort erfolgt die Feststellung, dass Sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
– Ringwechsel (falls gewünscht) – evtl. Kuss zur Besiegelung des Ehekontraktes
– Gratulation – Aushändigung der Eheurkunde(n) und evtl. eines Stammbuchs der Familie

Anders als bei der kirchlichen Trauung müssen Sie beim Standesamt keine langen Sätze oder Trauformeln auswendig lernen und nachsprechen – ein eindeutiges „Ja“ genügt vollkommen.

Standesamtliche Trauung

Bevor Sie einen Termin für Ihre Trauung festmachen, überlegen Sie, wen Sie bei Ihrer Hochzeit auf keinen Fall missen möchten und finden Sie heraus, ob diese Personen am „Tag X“ (Sie sollten zwei bis drei Ausweichdaten vorschlagen können) nicht gerade im Urlaub sind. Dann setzen Sie sich am besten unverzüglich mit dem für Sie zuständigen Standesamt in Verbindung, um nachzufragen, ob Ihr Wunschtermin noch frei ist. Gerade die begehrten „Wochenendtermine“ und der „Wonnemonat Mai“ sind oft langfristig ausgebucht.

Bevor Sie also mit der Festplanung und dem Verschicken der Einladungen beginnen, sollte der Standes­amt-Termin unbedingt fest vereinbart sein! Für Standesämter gelten die ganz normalen Behördenöffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Auf dem Land können Sie sich mit etwas Glück auch an einem Samstag Ihr „Jawort“ geben, vielleicht werden Sie dort sogar vom Bürgermeister selbst getraut. So oder so daürt die ganze Zeremonie aber selten länger als zehn Minuten, ausser Sie haben einen besonders redseligen Standesbeamten erwischt, der Ihnen ausser den Trauformeln in schlichtem Amtsdeutsch noch ein paar stimmungs­volle Worte mit auf den gemeinsamen Eheweg gibt. Sie müssen das Aufgebot zwar an Ihrem Wohnort bestellen, können aber auf jedem anderen Standesamt Ihrer Wahl (natürlich auch in jeder anderen Stadt) heiraten.

Notwendige Unterlagen

Die Unterlagen werden dann vom Amt dorthin geschickt. Wenn auf einem Standesamt mehr als ein Standesbeamter tätig ist oder wenn Sie zufällig einen Standesbeamten kennen, von dem Sie unbedingt getraut werden möchten, können Sie den Wunsch nach einem bestimmten Beamten anmelden — dem wird in der Regel gern entsprochen. Einige Standesämter bieten ganz besondere Zeremonien an. So kann man sich beispielsweise auf der Hamburger Alster traün lassen oder im Duisburger Zoo, in der Wuppertaler Schwebebahn oder einer Berliner Sternwarte.

Um das Aufgebot bestellen zu können, müssen Sie eine Reihe von Papieren bzw. Dokumenten vorlegen, deren Beschaffung zum Teil etwas Zeit in Anspruch nehmen kann — also rechtzeitig damit anfangen (siehe auch Terminplan). Seit dem 1.7.1998 heisst es übrigens nicht mehr Aufgebot, sondern „Anmeldung zur Eheschliessung“. Die „Anmeldung“ wird auch nicht mehr ausgehängt (früher waren 9 Tage Pflicht, in denen auch von anderen Personen Einspruch erhoben werden konnte), und Sie können je nach Grösse des Standesamtes – je kleiner desto schneller – manch­mal schon innerhalb einer Woche heiraten! Seit dieser Änderung sind auch keine Trauzeugen mehr vorgeschrieben, d.h. Sie können jetzt ohne — mit einem — oder mit zwei Trauzeugen heiraten, ganz wie es Ihnen gefällt!

Wenn Sie nur standesamtlich heiraten, aber trotzdem nicht auf ein „richtiges“ Hochzeitskleid verzichten möchten, ist das heute kein Problem. Die Kleiderordnung ist nicht mehr so streng: Erlaubt ist, was gefällt — ob Sie im festlichen Kostüm oder im Hosenanzug, im Trachtengewand oder im Hochzeitskleid erscheinen, bleibt allein Ihnen überlassen. Nach dem Standesamt können Sie Ihre Gäste zu einem gemeinsamen Frühstück, zum feierlichen Sektempfang oder direkt zum Hochzeitsessen bitten, je nachdem, wann Ihre Trauung stattfindet. Bitte unbedingt auf der Einladung vermerken, ob gleich im Anschluss gefeiert werden soll.

joern

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